Stand: 02.11.2018 15:11 Uhr

Handy am Steuer: Was ist erlaubt, was nicht?

Während der Fahrt mit dem Handy zu hantieren, ist lebensgefährlich - und kann teuer werden. Die wichtigsten Gesetze, Urteile und Strafen im Überblick.

Ein Urteil vom Oberlandesgericht Hamm besagt: Wer das Handy am Steuer nur nutzt, um mit dem Akku sein entzündetes Ohr zu wärmen, bekommt keine Strafe - vorausgesetzt, die Richter glauben dem ertappten Fahrer. Aber mal ernsthaft: Was ist - abgesehen von der großen Gefahr für den Straßenverkehr - rein rechtlich in Sachen Handynutzung am Steuer erlaubt und was nicht? Und welche Strafen erwarten euch? Hier der Überblick:

  • Darf ich während der Fahrt mit dem Handy telefonieren oder Nachrichten schreiben?

    Ja - aber nur mit einer Freisprecheinrichtung! In die Hand nehmen ist verboten!

  • Welche Strafe droht?

    60 Euro und mindestens ein Punkt in Flensburg. Wiederholungstätern droht sogar ein Fahrverbot. Das Bußgeld soll noch 2017 von 60 auf 100 Euro erhöht werden.

  • Mein Handy klingelt. Darf ich den Anruf wegdrücken?

    Nein - zumindest nicht, wenn ihr das Handy dazu in die Hand nehmen müsst. Das Oberlandesgericht Köln hat einen Fahrer deswegen zu 50 Euro Strafe verdonnert.

  • Darf ich SMS lesen oder die Uhrzeit nachschauen?

    Nein! Mal kurz nach dem Smartphone greifen und das Display checken oder SMS zu lesen, ist nicht erlaubt.

  • Darf ich mich vom Handy navigieren lassen?

    Ja - aber nur, wenn das Handy an der Frontscheibe befestigt ist und ihr es dazu nicht in die Hand nehmen müsst. Das gilt auch fürs Ausschalten des Navis.

  • Mein Handy ist in den Fußraum gefallen. Darf ich es aufheben?

    Ja. In diesem Fall gilt das Handy laut Oberlandesgericht Düsseldorf als ein beliebiger Gegenstand - solange ihr das Handy während der Fahrt nicht aus der Hand heraus benutzt.

  • Ich stehe an einer roten Ampel. Darf ich das Handy in der Hand halten, um es zu benutzen?

    Nein! Wenn der Motor läuft, seid ihr Verkehrsteilnehmer und müsst eure ganze Aufmerksamkeit auf die Straße richten.

  • ... Und wenn ich an der Ampel den Motor ausschalte?

    Wer an einer roten Ampel den Motor ausstellt, darf telefonieren. Allerdings muss das Gespräch beendet sein, bevor die Ampel grün und der Wagen wieder gestartet wird. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

  • Ich stehe im Stau oder auf dem Parkplatz. Darf ich telefonieren und Nachrichten schreiben?

    Ja - wenn der Motor aus ist! Aber Vorsicht: Ihr dürft nicht vorsätzlich auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Schnellstraße anhalten und den Motor ausstellen, um dort zu telefonieren. Die sind nur für Notfälle da!

  • Darf ich mein Handy während der Fahrt an den Strom anschließen?

    Nein! Dafür hat das Oberlandesgericht Oldenburg einen Fahrer zu 60 Euro Strafe verurteilt.

  • Darf ich eigentlich als Fahrradfahrer telefonieren oder Nachrichten schreiben?

    Nein! Das Handyverbot gilt für Radfahrer genauso wie für Autofahrer. Es droht ein Bußgeld von 25 Euro, das ebenfalls 2017 erhöht werden soll - auf 50 Euro.

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Kopf hoch. Das Handy kann warten

Grundsätzlich gilt: Liegt das Handy in der Hand und ist der Motor an, seid ihr dran - egal, ob ihr nur einen Anruf wegdrücken oder schnell die Uhrzeit checken wollt. Paragrafen-Reiter können auch folgenden Absatz auswendig lernen:

Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist. (Straßenverkehrsordnung; Paragraf 23, Absatz 1a)

Neben dem Telefonieren und Texten am Steuer gibt es natürlich noch andere verbreitete Ablenkungsfaktoren am Steuer. Die Autoversicherung DA Direkt hat 1.000 Autofahrer nach den Dingen gefragt, die das Fahrverhalten am meisten stören. Das sind die Top 10 der größten Störfaktoren:

  • Platz 10

    Rauchen (18 Prozent)

  • Platz 9

    Richten des Sitzes oder der Spiegel (21 Prozent)

  • Platz 8

    Tiere im Fahrzeug (21 Prozent)

  • Platz 7

    Kinder als Beifahrer (23 Prozent)

  • Platz 6

    Körperpflege (23 Prozent)

  • Platz 5

    Essen und Trinken (30 Prozent)

  • Platz 4

    Bedienen des Navigationsgeräts oder anderer Bedienelemente (Klimaanlage etc.) (40 Prozent)

  • Platz 3

    SMS, Nachrichten, E-Mails schreiben (46 Prozent)

  • Platz 2

    Telefonieren (48 Prozent)

  • Platz 1

    Heruntergefallene Gegenstände (53 Prozent)

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Dieses Thema im Programm:

N-JOY | 05.11.2018 | 06:00 Uhr

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