Faust eines Geschäftsmannes auf dem Tisch © picture-alliance / beyond/diffused

Was der Chef von euch verlangen darf

von André Kroll

"Mach' mal Kaffee", "Geh' mal kurz meinen Anzug aus der Reinigung holen", "Besorg' mir mal einen Liter Milch aus dem Supermarkt" - tagtäglich sollen Arbeitnehmer Jobs erledigen, für die sie eigentlich nicht angestellt wurden. Ist das rechtlich okay?

Wenn der Chef oder die Kollegen uns einmal nett bitten, Kaffee zu machen, wird kaum jemand ablehnen. Doch wenn das zum festen Bestandteil des Jobs wird, obwohl man für etwas anderes eingestellt wurde, dann fängt es an zu nerven. Wir haben uns für euch schlau gemacht, was eure Chefs von euch verlangen dürfen und was nicht. Und geben Tipps, wie ihr euch am besten rausredet - oder den Job genießt.

  • "Mach' mal Kaffee"
    Wer nicht als Barista oder Servicekraft in der Gastronomie arbeitet (oder die Tätigkeit explizit in seinem Arbeitsvertrag stehen hat), der muss natürlich keinen Kaffee machen. Ihr könnt die Arbeit also guten Gewissens ablehnen. Wenn jedoch jeder in eurer Abteilung mal mit Kaffee machen dran ist, empfehlen wir euch mitzumachen. Oder ihr macht den schlechtesten Kaffee aller Zeiten, dann werdet ihr garantiert nicht wieder gefragt. Fünf Löffel Kaffeepulver pro Tasse sollten reichen, um bei eurem Chef und den Kollegen für Herzrasen zu sorgen.

  • "Geh' mal kurz meinen Anzug aus der Reinigung holen"
    "Geh' doch selber", könnte eine passende Antwort lauten. Aber besser, ihr denkt euch das nur und lehnt höflich ab. Wenn ihr nicht der persönliche Assistent des Chefs seid, gehört der Job garantiert nicht zu euren Pflichten. Aus Höflichkeit könnt ihr der Aufforderung aber nachkommen und so einen schönen Spaziergang machen. Auf dem Weg liegt doch bestimmt ein schönes Café, in dem ihr euch ein Coffee2go holen könnt. Entspannung pur.

  • "Besorg' mir mal einen Liter Milch aus dem Supermarkt"
    Klarer Fall, auch der Job gehört nicht zu euren Pflichten - es sei denn, ihr seid Haushälterin. Private Dinge darf der Chef nicht seinen Mitarbeitern auftragen. Wer jedoch selbst noch Lebensmittel braucht, sollte die Gunst der Stunde nutzen und den Gang in den Supermarkt mit einem eigenen kleinen Einkauf verbinden. Wer hat schon die Gelegenheit, während der Arbeitszeit in den Supermarkt zu gehen?

  • "Fahr' mal mein Auto durch die Waschstraße"
    Ihr seid Privat-Chauffeur? Dann ist das eine Dienstanweisung, an der es nichts auszusetzen gibt. Alle anderen können den Befehl ignorieren. Oder die Möglichkeit nutzen, mit einem schicken Schlitten durch die Gegend zu fahren. Fenster runter, Radio an, N-JOY aufdrehen und Spaß haben. Wer keinen Bock auf den Job hat, sollte durchgängig im ersten Gang fahren, wenn der Chef zuguckt. Das sollte die letzte Fahrt gewesen sein.

  • "Mach' mal das Büro sauber"
    Reinigungskräfte dürften mit der Anweisung keine Probleme haben, normale Bürokräfte schon - zu Recht. Schnell mal die Tische reinigen und anschließend das Büro saugen, das gehört definitiv nicht zu den Aufgaben eines Büroangestellten. Den Job könnt ihr dankend ablehnen, der Hinweis auf eine Stauballergie hilft bestimmt. Leute mit Sauberkeitstick können das Angebot allerdings gerne nutzen, um ihre Passion auch während der Arbeitszeit auszuleben.

  • "Zieh' bitte den Mini-Rock an"
    Ihr arbeitet im horizontalen Gewerbe oder als professionelles Model? Dann ist die Anweisung okay. Alle anderen sollten bloß nicht im Mini-Rock auf der Arbeit erscheinen, auch nicht auf Anweisung des Chefs, die ist nämlich nichtig. Allerdings sind Arbeitgeber in vielen Fällen befugt, den Arbeitnehmern Kleidungsvorschriften zu geben, schließlich wollt ihr in einer Bank auch nicht euren Kundenberater in Badehose sehen. Zieht euch eurem Job entsprechend an, das Disco-Outfit hat im Büro nix zu suchen.

  • "Hier wird nicht im Internet gesurft"
    Wenn der Chef sagt, dass das Surfen im Internet verboten ist, dann habt ihr euch daran zu halten. Bei Firmen ohne klare Ansage gilt, dass man im Netz ruhig mal kurz Mails checken oder surfen kann. Laut Landesarbeitsgerichten werden bis zu 20 Minuten geduldet - am Tag natürlich, nicht in der Stunde! Allerdings gilt das nur für den Besuch von legalen Websites, wer sich auf zwielichtigen Seiten tummelt, riskiert seinen Rauswurf. Steuert n-joy.de an, dann seid ihr auf der sicheren Seite.

  • "Hier wird nicht privat telefoniert"
    Bei einer klaren Ansage solltet ihr das Bürotelefon nicht für Privatgespräche nutzen. Gibt es keine klare Ansage, könnt ihr durchaus kurze Privatgespräche führen. Kontrollieren darf der Chef eure Telefongespräche im Normalfall nicht - nur bei einem begründeten Verdacht auf Missbrauch. Wer also Dauergespräche mit der Freundin führt, riskiert eine Abmahnung bzw. seinen Rauswurf. Greift deshalb lieber in der Pause auf euer eigenes Handy zurück.

  • "Wie schnell arbeitet eigentlich dein Kollege?"
    Euer Chef darf euch natürlich nach den Leistungen eurer Kollegen fragen - Antworten müsst ihr allerdings nicht, ihr seid ja schließlich nicht als Spitzel angestellt. Wenn ihr im Team gut zusammenhaltet, dann könnt ihr ja vereinbaren, dass ihr euch bei Nachfragen gegenseitig immer lobt.

  • "Ruf' mich aus dem Urlaub täglich an"
    Der Chef hat grundsätzlich kein Recht, euch im Urlaub zu stören oder zurückzuholen - es sei denn, es liegen dringende betriebliche Gründe vor. Ihr müsst dem Chef nicht mal sagen, wohin ihr fahrt und auch keine Telefonnummer angeben. Wer noch kein Dienst-Handy besitzt, kann die Gelegenheit allerdings nutzen und sich vom Chef ein schickes Smartphone geben lassen. Er muss ja nicht wissen, dass ihr in eine Gegend ohne Funknetz fahrt.

  • "Nimmst du Drogen?"
    Der Konsum von Rauschmitteln ist grundsätzlich eine private Angelegenheit, der Arbeitgeber kann deshalb keine Drogen-Tests anordnen - es sei denn, es handelt sich um Berufe, bei denen Menschenleben gefährdet sind. Bei Piloten zum Beispiel wird vor der Einstellung ein Drogen-Screening durchgeführt. Fragen nach dem Drogen-Konsum müsst ihr generell nicht beantworten. Aber ihr solltet mal einen Blick in den Spiegel werfen und euch fragen, warum euch euer Chef des Drogenkonsums verdächtigt. Seht ihr wirklich so fertig aus? Schlafen hilft.

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Fazit
Auf der einen Seiten gibt es die Rechtsprechung, die nicht immer eindeutig ist. Und auf der anderen Seite gibt es die gelebte Unternehmenskultur. Zudem werden Mitarbeiter in Kleinbetrieben sicherlich mehr Arbeiten erledigen, die nicht in der Stellenbeschreibung stehen, als die in Großbetrieben. Wie ihr mit den oben genannten Beispielen in eurem Job umgeht, müsst ihr allein entscheiden.

Manchmal ist es besser, kleinere Aufgaben, wie Kaffee kochen, mitzuerledigen, als auf sein Recht zu pochen, sonst ist der Job weg oder das Betriebsklima dahin. Wer sich mit den Extra-Aufgaben unwohl fühlt, sollte mit dem Chef sprechen. Wenn sich keine Lösung finden lässt, dann hilft am Ende nur ein Job-Wechsel.

 

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