
Musiktausch im Netz - legal, illegal, scheißegal?
von Dennis Bangert
Musik-Downloads im Internet: Was ist legal, was ist illegal und auf was müsst ihr zum Beispiel bei WLAN besonders achten? Wir haben uns die Rechtslage näher angeschaut.
Es ist ein immerwährendes Thema: Musik-Downloads im Internet. Was darf man und von was sollte man besser die Finger lassen? Darf man Musik einfach aus dem Internet runterladen? Kann ich meine Lieblingslieder an meine Freunde weitergeben? Habe ich das Recht auf eine Privatkopie? Wir haben uns die Rechtslage mal etwas näher angeschaut.
Grundsätzlich gilt: Wenn ihr euch nicht sicher seid, lasst lieber die Finger davon und nutzt die offiziellen Kanäle im Internet wie iTunes, Musicload, Amazon oder Google Play Music. Hier seid ihr auf jeden Fall auf der sicheren Seite.
Downloads im Netz - die Rechtslage
DIASHOW
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Außerdem solltet ihr unbedingt das werkseitig voreingestellte Passwort ändern. Setzt ihr auf das Standardpasswort, seid ihr im Zweifel trotz WPA2-Verschlüsselung verantwortlich zu machen für die illegalen Downloads eines fremden PCs in eurem Netzwerk.
Pauschal lassen sich die Fragen nach legal und illegal nicht beantworten. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
Eine Privatkopie auf CD für Familie oder Freunde ist erlaubt, wenn man das Original besitzt. Eine Grenze gibt es bei der Anzahl der Kopien nicht. Wenn die Originale einen Kopierschutz besitzen, darf man sie nur analog überspielen - zum Beispiel von CD auf Kassette, denn es ist verboten, den Kopierschutz zu umgehen.
Grundsätzlich ist das Hochladen von Inhalten, an denen man nicht die Urheberrechte hat, nicht gestattet. Filme, Musik und Bilder dürft ihr also nur ins Internet stellen, wenn ihr sie selbst gemacht habt.
Und genau da liegt beim Filesharing eines der Probleme. Bei Tauschbörsen werden die ausgewählten Dateien nämlich nicht nur auf euren Rechner heruntergeladen. Ihr ladet die Inhalte auch gleichzeitig wieder hoch und stellt sie anderen Tauschbörsen-Nutzern zur Verfügung.
Die Rechtslage bei Filehostern – also Anbietern von Speicherplatz im Internet wie Rapidshare – ist identisch. Das heißt, das Hochladen und Anbieten von Inhalten, an denen ihr nicht die Rechte habt, ist illegal.
Dementsprechend ist auch das Herunterladen solcher Inhalte nicht gestattet. Im Gegensatz zu Tauschbörsen ladet ihr die Inhalte jedoch nur auf euren Rechner runter und bietet sie nicht gleichzeitig an.
In Sicherheit wiegen solltet ihr euch bei der Benutzung solcher Dienste dennoch nicht. Bislang fordern viele Anbieter von Internetspeicherplatz relativ wenige private Informationen. Das kann sich jedoch ändern, was eine Verfolgung von Anbietern und Nutzern möglich machen würde.
Anonymität im Internet ist nämlich nur vorgetäuscht. Beim Surfen durchs Netz hinterlässt euer Rechner überall seinen Fingerabdruck in Form der IP-Adresse. Und anhand dieser mehrstelligen Nummer lässt sich theoretisch genau ablesen, wer was wann im Internet gemacht hat.
Allerdings lauert hier auch eine Gefahr, vor allem wenn ihr WLAN nutzt. Der drahtlose Internetzugang endet nämlich nicht an der Wohnungstür. Bei unzureichender Verschlüsselung braucht es nur wenig Fachwissen, um sich in ein fremdes Drahtlosnetzwerk zu hacken.
Das Prekäre: Werden über diesen fremden PC illegale Inhalte heruntergeladen und wiederum zum Download angeboten, sieht die deutsche Rechtsprechung zunächst den Betreiber des Drahtlosnetzwerkes in der Verantwortung.
Das bedeutet: Hackt sich jemand in euer WLAN und bietet darüber Musik und Filme im Internet an, seid ihr verantwortlich und dafür haftbar zu machen. Und im Falle eines Rechtsstreits müsst ihr vor Gericht glaubhaft versichern, dass ihr diese Inhalte nicht angeboten habt.
Dabei gilt es, zwei Dinge zu beachten: Selbst wenn ihr glaubhaft versichern könnt, die fraglichen Inhalte nicht angeboten zu haben, müsst ihr trotzdem noch für die Sicherung eures WLAN-Anschlusses die Verantwortung tragen. Habt ihr es dem Kriminellen also zu leicht gemacht, in euer Netzwerk zu gelangen, müsst ihr für die illegalen Downloads gerade stehen.
Unter "zu leicht gemacht" fällt vor allem die Verschlüsselung des Netzwerkes. Zur Sicherung eures Anschlusses solltet ihr also immer auf die neusten Sicherheitsstandards setzen - aktuell also nicht mehr auf die sogenannte WEP- oder WPA-, sondern auf die WPA2-Verschlüsselung.
Außerdem solltet ihr unbedingt das werkseitig voreingestellte Passwort ändern. Setzt ihr auf das Standardpasswort, seid ihr im Zweifel trotz WPA2-Verschlüsselung verantwortlich zu machen für die illegalen Downloads eines fremden PCs in eurem Netzwerk.
Problem: WLAN
Es gibt allerdings noch einen weiteren Stolperstein beim Datentausch mit dem Internet. Ihr müsst euch nämlich gar nichts zu Schulden kommen lassen und trotzdem könnte die Polizei irgendwann bei euch vor der Tür stehen oder die Abmahnung wegen Filesharing in den Briefkasten flattern. Wie? Ganz einfach: Euer WLAN endet nämlich nicht an eurer Wohnungstür. Hackt sich jemand in euer Drahtlosnetzwerk und missbraucht euren Internetanschluss, um illegal Daten im Netz anzubieten, seid ihr als Anbieter prinzipiell verantwortlich.
Wer haftet?
Im Falle eines Rechtsstreits müsst ihr vor Gericht glaubhaft versichern, dass ihr diese Inhalte nicht in einem Filesharingportal angeboten habt. Darüber hinaus müsst ihr aber noch darlegen, dass ihr den Zugang zum Drahtlosnetzwerk so gut wie möglich geschützt habt. Dabei sind vor allem zwei Kennzeichen relevant: die Verschlüsselung und das Passwort. Um auf Nummer sicher zu gehen, solltet ihr euer WLAN auf jeden Fall immer mit den neuesten Sicherheitsstandards schützen – aktuell also der sogenannten WPA2-Verschlüsselung. Außerdem solltet ihr unbedingt das werkseitig voreingestellte Passwort ändern. Setzt ihr auf das Standardpasswort, seid ihr im Zweifel trotz WPA2-Verschlüsselung verantwortlich für die illegalen Aktivitäten eines fremden PCs in eurem Netzwerk.
Weitere Infos zur Rechtslage bei Downloads findet ihr in der Bildergalerie.
Stand: 15.11.2012 10:57 Uhr
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Wo bleibt die Information?
Leider habe ich aus dem "Bericht" nichts herausgelesen. Ausser das das WLAN nicht an der Haustüre endet, aber ich denke, das weiß man heutzutage. Wo bleibt die Information in dem Artikel? Was darf ich... [mehr]
Vielen Dank für das Feedback. Die Redaktion geht auch keineswegs einer kontroversen Diskussion aus dem Weg. Die Informationen zur Rechtslage bei YouTube-Videos und zugehörigen MP3-Umwandlern sind im... [mehr]
Lösung
Tatsächlich haben Überschrift und Inhalt des Textes leider nichts gemein. Schade ist auch, dass nur kurz darauf hingewiesen wird, dass Downloads grundsätzlich rechtswidrig sind und nicht darauf... [mehr]
Streitbares ausgespart?
Liebe Redaktion, haben Sie absichtlich Streitbares ausgespart? Vielleicht um keine Namen solcher Portale nennen zu müssen? Aber auch abseits dessen war es wohl neben offensichtlich auf die illegalen... [mehr]