Zwei Frauen telefonieren mit dem Handy © picture-alliance / united-archiv

Handy-Knigge

von Sharon Welzel

Aktuell wird das Handyverbot an Schulen diskutiert. Dort gibt es ernsthafte Probleme, weil Schüler ihr Smartphone nicht nur dabei haben, sondern im Unterricht auch ständig benutzen. Aber nicht nur dort stellt die ständige Erreichbarkeit ein Problem dar. Was ist mit Telefonieren im Büro, beim Essen oder beim Date?

Wir haben mit Dr. Hans-Michael Klein, dem Vorsitzenden der Deutschen Knigge-Akademie gesprochen. Er beantwortet euch die wichtigsten Fragen zum Thema. (Tipp: Klickt euch mit dem blauen Pfeil durch die Antworten)

  • Welche Regeln sollte man im Alltag unbedingt beachten, wenn man nicht unangenehm auffallen will?

    Es gibt keinen Grund, die ganze Umgebung zu beschallen, wenn man telefoniert. Viele merken gar nicht, dass nicht jeder hören will, was sie zu sagen haben. Rechtsanwälte im Zug plaudern des Öfteren ganze Fälle inklusive Aktenzeichen und Adresse aus. Das ist natürlich völlig indiskret. Ganz wichtig: Leise sprechen! Handys sind keine Dosentelefone, sondern haben sehr empfindliche Mikrofone. Generell gilt: Keine intimen Details und wenn möglich, kurz fassen.

  • Wie stehen Sie zum Handyverbot an Schulen?

    Verbote sind ganz schwierig. Unterricht, Kino, Konzert, Theater, Kirche sind allerdings Bereiche in denen sich das Handy von ganz allein verbietet, weil hier volle Konzentration gefragt ist. Hier kaut man ja auch kein Kaugummi oder isst Pizza. Von einem Verbot würde ich allerdings abraten, es ist eher eine Frage des Respekts und der Kultur, bestimmte Dinge zu vermeiden.

  • Wie ist es mit Handys am Arbeitsplatz? Im Großraumbüro etwa?

    Es gibt Unternehmensrichtlinien, die ganz klar festlegen, ob man telefonieren darf oder nicht. Wenn es erlaubt ist, sollte man sich immer fragen, ob jemand zuhören kann, welche Art von Gespräch geführt werden. Wenn es ein intimes Gespräch ist, sollte man den Arbeitsplatz verlassen. Aber auch dann hat man die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu tragen. Nicht jeder darf sich für ein Gespräch zurückziehen. Hier sollte man sich genau erkundigen, welche Einstellung der Arbeitgeber dazu hat.

  • Wo sollte man das private Gespräch am besten führen?

    Der Arbeitsplatz ist einfach nicht der beste Ort, um ein Gespräch zu führen. Auch auf der Toilette oder im Flur ist man nicht unbedingt ungestört. Hier ist Fingerspitzengefühl gefragt. Leere Konferenzräume, Flure oder vor der Tür können ein geeigneter Ort sein. Es kommt auf die Situation an. Man sollte nur dort telefonieren, wo man ungestört ist und auch seinerseits niemanden stört.

  • Welche Regeln gelten für Meetings?

    Viele Meetings sind nicht sehr effektiv, weil alle Teilnehmer zu spät kommen, dauernd simsen oder ständig zum Telefonieren raus rennen. Bei einem effektiven Meeting müsste man also ein Handyverbot einführen. Auch hier kommt es auf den Arbeitsbereich an. Manche Arbeitnehmer müssen auf Kundenanrufe reagieren und ständig erreichbar sein. Trotzdem empfiehlt sich hier der Vibrationsalarm. Bei einem sehr dringenden Anruf kann man sich dann kurz entschuldigen, raus gehen und telefonieren.

  • Was ist, wenn mich andere mit ihrer Telefoniererei stören?

    Wenn man andere zurechtweist, nicht zu telefonieren, ist es wichtig die richtige Form für die Ansprache zu finden. Schließlich will man ja noch länger Seite an Seite arbeiten. Eine Form die alle Empfindlichkeiten berücksichtigt könnte sein: "Entschuldigung, ich habe gerade den Monatsbericht zu schreiben. Da sind so viele Zahlen drin. Ich kann mich so schlecht konzentrieren. Könntest du vielleicht da vorne telefonieren? Vielen Dank.“

  • Welche Regeln gelten im Restaurant?

    Tischsitten sind sehr streng geregelt. Im Restaurant muss auch der geschützt werden, der nicht telefoniert. Am besten das Handy auf Vibrationsalarm in der Tasche lassen und wenn es vibriert nach draußen gehen. Wichtig: das Gespräch darf nur so lange dauern, wie der Gang zur Toilette dauern würde. Also etwa drei bis fünf Minuten.

  • Was ist mit dem Klassiker: Handy auf dem Tisch. Darf man das?

    Das Handy auf dem Tisch ist eigentlich verboten. Wenn es gar nicht anders geht, dann bitte mit dem Display nach unten im Vibrationsalarm, damit man nicht dauernd schaut, ob eine SMS angekommen ist. Wenn man ein Date hat oder ein Gespräch in einem Restaurant, dann ist der Gegenüber die Hauptperson. Man ist nicht ständig auf der Lauer, ob vielleicht irgendwas Besseres rein kommt. Deswegen gilt die Grundregel: Handy in die Tasche!

  • Thema handyfreie Zonen, beispielsweise im Zug. Darf man in den anderen Zonen durchgehend telefonieren?

    Im Zug gibt es Menschen, die während einer dreistündigen Fahrt keine Sekunde aufhören zu telefonieren. Das geht gar nicht. Sobald man anfängt, die anderen zu nerven, ist es zu viel. Man sollte sich immer fragen, wovon wäre man selbst genervt? Es ist wichtig, die Freiheit des Anderen nicht zu verletzen.

  • Wie mache ich andere darauf aufmerksam, dass sie in einer Ruhezone telefonieren?

    Knigge heißt ja nicht schulmeistern. Großzügig Haltung bewahren und darüber hinwegsehen ist die eleganteste Variante. Ständiges Zurechtweisen ist zwar sehr en vogue aber nervig. Wenn ich jemanden darauf hinweise, dann in einer sehr höflichen und freundlichen Art. Beispiel: "Schauen sie mal! Ich glaube das Zeichen da vorne bedeutet, hier ist eine handyfreie Zone." Zur Rede stellen ist meist nicht richtig, dann fühlt sich der Gegenüber eventuell bedroht.

  • Darf man ein Gespräch unterbrechen, wenn man einen wichtigen Anruf kriegt?

    Es gibt natürlich Top-Prioritäten: das Kind ist im Kindergarten und soll anrufen, wenn es abgeholt werden will. Natürlich muss man dann ein Gespräch unterbrechen und das muss mein Gesprächspartner auch akzeptieren. Man sollte aber den Gegenüber mit den entscheidenden Informationen versorgen und erklären, dass man gleich wieder bei ihm ist.

  • Darf man per SMS Schluss machen?

    Früher war das ein No-Go. Aber da SMS mittlerweile als eine moderne Form der Kommunikation angesehen wird, hat die Deutsche Knigge-Gesellschaft es wieder erlaubt. Allerdings nur unter fünf strengen Konditionen:
    1. Wenn die Alternative auch nur ein kurzer Brief gewesen wäre
    2. Wenn die Entfernung der beiden Partner so groß ist, dass sie sich zum Schlussmachen nicht unbedingt treffen würden
    3. Wenn der Eine den Anderen noch so schrecklich liebt und er bei einem langen Gespräch schrecklich leiden würde, ist die Variante 'kurz und schmerzlos' oft die einfachste.
    4. Wenn beide Handy-affin sind und alles andere auch per SMS geregelt wird (z.B. Kondolenzgrüße) kann man natürlich auch per Handy Schluss machen.
    5. Wenn beide sich im Streit trennen, kann man auch die Form der SMS wählen.

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