
Abhängen bei Google +
Das Internet ist ein Sammelbecken für alle, die etwas zu sagen haben – oder zumindest meinen, etwas sagen zu müssen. Mittlerweile existieren in den Untiefen des Netzes unzählige Möglichkeiten, seiner Meinung Gehör zu verschaffen. Twitter, Facebook und Co. sind hier lediglich die prominentesten Beispiele. Für alle, die nicht nur gehört, sondern auch gesehen werden wollen, bietet das Netz YouTube an. Allerdings hat diese Form der Darbietung einen Haken – sie ist nicht live.
Hangouts On Air
Und in genau diese Bresche springt jetzt ein weiterer Dienst des Suchmaschinenbetreibers Google: "Hangouts On Air". In den USA und vielen weiteren Ländern der Welt steht dieser Service schon einige Monate zur Verfügung, jetzt können auch Nutzer des sozialen Netzwerkes Google+ ihre Videochats live ins Internet übertragen. Das besondere ist: An einem "Hangout" nehmen bis zu zehn Partner aktiv teil. Die Zahl der passiven Zuschauer ist hingegen nicht begrenzt. Was ihr also im Videochat treibt, kann von beliebig vielen Menschen live beobachtet und kommentiert werden. Und ist der "Hangout" beendet, verknüpft Google+ die Aufnahme mit eurem YouTube-Account und lädt das Video automatisch hoch.
Livestreams im Netz
"Hangouts On Air" ist allerdings nicht der erste Service, der eine Live-Übertragung von Videos ins Internet ermöglicht. "UStream", "Bambuser" oder auch "Justin.TV" bieten diese Funktion schon seit 2007 an. Über eine App für Smartphones streamt ihr bei "Bambuser" sogar Videos direkt von eurem Handy in die weite Welt des Internets. Neu bei Googles "Hangouts on Air" ist hingegen die Chat-Funktion. Mit bis zu neun Freunden treffet ihr euch zum Videochat und startet eine Live-Übertragung. Die Zuschauer bekommen jeweils ein Bild im Großformat angezeigt, während die anderen Gesprächsteilnehmer klein am unteren Bildschirmrand eingeblendet werden.
Rechtsfragen
Problematisch bei "Hangouts On Air" – wie auch bei allen anderen Angeboten mit einer Livestream-Funktion – ist die Frage, ob es sich um Rundfunk oder ein Telemedienangebot handelt. Im Gegensatz zu einem Telemedium benötigt Rundfunk eine Lizenz. Die Übergänge zwischen den beiden Formen sind bei Web-TV-Angeboten hingegen fließend. Ein grobe Richtschnur bieten die Landesmedienanstalten auf der offiziellen Homepage. Ein weiterer möglicher Stolperstein ist das Urheberrecht. Plant ihr Musik oder Videomaterial in eure "Live-Hangouts" einzubauen, solltet ihr auch das Urheberrecht an diesen Inhalten besitzen. Im Hilfebereich auf der Homepage heißt es:
Sie sind selbst dafür verantwortlich, die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze und Vorschriften zu gewährleisten, darunter auch der einschlägigen Urheberrechtsgesetze und Übertragungsvorschriften wie der EU-Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste.
Ist das Internet nur noch ein Platz für selbstverliebte Egomanen oder könnt ihr euch vorstellen sowas auch mal selbst auszuprobieren? Was haltet ihr von "Hangouts On Air"? Diskutiert im Forum oder teilt uns eure Meinung auf Facebook und Google+ mit.
Stand: 15.08.2012 14:28 Uhr
N-JOY