
Rekordstrafe für illegale Downloads
Teure Gratislieder: 31 illegal heruntergeladene Musikstücke kosten den US-amerikanischen Studenten Joel Tenenbaum jetzt 675.000 US-Dollar Strafe (umgerechnet circa 539.000 Euro). Das bestätigte ein Gericht in Massachusetts.
2007 reichten fünf Plattenfirmen – darunter Sony BMG, Warner Bros. und UMG Recordings – eine Klage wegen Verstößen gegen das Urheberrecht gegen Tenenbaum ein. Der Streitfall: 2003 hatte der damals 20-jährige Student 30 Lieder über eine Tauschbörse illegal aus dem Internet heruntergeladen und dabei gleichzeitig zum Download angeboten. Ende Juli 2009 kam es zum Prozess. Das Urteil der Jury: Für die Urheberrechtsverletzung muss Tenenbaum den Plattenfirmen 675.000 US-Dollar Strafe zahlen. Auch der Gang durch die Instanzen half dem Studenten nichts, wie das neue Urteil des Gerichts in Massachusetts zeigt. Die Sache ist allerdings noch nicht ausgestanden, der Anwalt von Joel Tenenbaum kündigte bereits Berufung gegen das neuerliche Urteil an.Ist sowas auch in Deutschland denkbar?
Die Rechtsprechung in Deutschland ist in diesem Bereich sehr uneinheitlich. Die Bandbreite reicht von 15 Euro pro Musiktitel beim Landgericht Hamburg bis zu 300 Euro pro Lied beim Landgericht Düsseldorf. Im Schnitt liegen die Schadensersatzforderungen pro Lied zwischen 200 und 350 Euro. Die ungefähr 18.000 Euro pro Song wie im US-amerikanischen Urteil seinen in Deutschland nur schwer vorstellbar, so Internet-Rechtsexpertin Elisabeth Vogt gegenüber N-JOY.de. Gegenüber den 0,79 Euro für ein Lied bei legalen Download-Anbietern wie Amazon oder iTunes sind aber auch schon 15 Euro ein satter Aufschlag.
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Expertin Elisabeth Vogt bezweifelt allerdings die Rechtmäßigkeit dieses Vorgehens, schließlich stehen hier zentrale Persönlichkeitsrechte und die Privatsphäre auf dem Spiel. Auch Thomas Stadler, Fachanwalt für IT-Recht, vertritt diese Auffassung. Rechtsanwalt Udo Vetter räumt hingegen ein, dass das Bundesverfassungsgericht durchaus einen gewissen Spielraum in dieser Frage eingeräumt hat. Wo sich hingegen alle einig sind, ist die Tatsache, dass diese Aktion hauptsächlich der Abschreckung dienen soll. Nach Angaben des Regensburger Wochenblattes liegt der Fokus bei der Veröffentlichung vor allem auf heiklen, zahlungsunwilligen Fällen. Die Zeitung nennt dabei Pfarrämter, Polizeistationen und die Botschaften arabischer Länder.
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Rechtslage beim Runterladen
Pauschal lassen sich die Fragen nach legal und illegal nicht beantworten. Es kommt immer auf den konkreten Einzelfall an.
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Rechtslage beim Runterladen
Grundsätzlich ist das Hochladen von Inhalten, an denen man nicht die Urheberrechte hat, nicht gestattet. Filme, Musik und Bilder dürft ihr also nur ins Internet stellen, wenn ihr sie selbst gemacht habt.
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Rechtslage beim Runterladen
Und genau da liegt beim Filesharing eines der Probleme. Bei Tauschbörsen werden die ausgewählten Dateien nämlich nicht nur auf euren Rechner heruntergeladen. Ihr ladet die Inhalte auch gleichzeitig wieder hoch und stellt sie anderen Tauschbörsen-Nutzern zur Verfügung.
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Rechtslage beim Runterladen
Die Rechtslage bei Filehostern – also Anbietern von Speicherplatz im Internet wie Rapidshare – ist identisch. Das heißt das Hochladen und Anbieten von Inhalten an denen ihr nicht die Rechte habt, ist illegal.
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Rechtslage beim Runterladen
Dementsprechend ist auch das Herunterladen solcher Inhalte nicht gestattet. Im Gegensatz zu Tauschbörsen ladet ihr die Inhalte jedoch nur auf euren Rechner runter und bietet sie nicht gleichzeitig an.
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Rechtslage beim Runterladen
In Sicherheit wiegen solltet ihr euch bei der Benutzung solcher Dienste dennoch nicht. Bislang fordern viele Anbieter von Internetspeicherplatz relativ wenige private Informationen. Das kann sich jedoch ändern, was eine Verfolgung von Anbietern und Nutzern möglich machen würde.
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Rechtslage beim Runterladen
Anonymität im Internet ist nämlich nur vorgetäuscht. Beim Surfen durchs Netz hinterlässt euer Rechner überall seinen Fingerabdruck in Form der IP-Adresse. Und anhand dieser mehrstelligen Nummer lässt sich theoretisch genau ablesen, wer was wann im Internet gemacht hat.
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Rechtslage beim Runterladen
Allerdings lauert hier auch eine Gefahr - vor allem wenn ihr WLAN nutzt. Der drahtlose Internetzugang endet nämlich nicht an der Wohnungstür. Bei unzureichender Verschlüsselung braucht es nur wenig Fachwissen, um sich in ein fremdes Drahtlosnetzwerk zu hacken.
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Rechtslage beim Runterladen
Das Prekäre: Werden über diesen fremden PC illegale Inhalte heruntergeladen und wiederum zum Download angeboten, sieht die deutsche Rechtsprechung zunächst den Betreiber des Drahtlosnetzwerkes in der Verantwortung.
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Rechtslage beim Runterladen
Das bedeutet: Hackt sich jemand in euer WLAN und bietet darüber Musik und Filme im Internet an, seid ihr verantwortlich und dafür haftbar zu machen. Und im Falle eines Rechtsstreits müsst ihr vor Gericht glaubhaft versichern, dass ihr diese Inhalte nicht angeboten habt.
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Rechtslage beim Runterladen
Dabei gilt es, zwei Dinge zu beachten: Selbst wenn ihr glaubhaft versichern könnt, die fraglichen Inhalte nicht angeboten zu haben, müsst ihr trotzdem noch für die Sicherung eures WLAN-Anschlusses die Verantwortung tragen. Habt ihr es dem Kriminellen also zu leicht gemacht, in euer Netzwerk zu gelangen, müsst ihr für die illegalen Downloads gerade stehen.
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Rechtslage beim Runterladen
Unter "zu leicht gemacht" fällt vor allem die Verschlüsselung des Netzwerkes. Zur Sicherung eures Anschlusses solltet ihr also immer auf die neusten Sicherheitsstandards setzen - aktuell also nicht mehr auf die sogenannte WEP- oder WPA-, sondern auf die WPA2-Verschlüsselung.
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Rechtslage beim Runterladen
Außerdem solltet ihr unbedingt das werkseitig voreingestellte Passwort ändern. Setzt ihr auf das Standardpasswort, seid ihr im Zweifel trotz WPA2-Verschlüsselung verantwortlich zu machen für die illegalen Downloads eines fremden PCs in eurem Netzwerk.
Stand: 29.08.2012 10:24 Uhr
N-JOY