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MP3-Umwandlung im Visier

Früher hat man Lieder aus dem Radio auf Kassette aufgenommen. Die älteren Leser erinnern sich vielleicht noch: Die Kassette begann ihren Siegeszug in den 1970er-Jahren und löste bei der Musikindustrie erste Existenzängste aus, die darauf Kampagnen wie "Home Taping is Killing Music" (übersetzt etwa "Das Aufnehmen mit Kassetten tötet Musik") ins Leben rief. Fast vierzig Jahre später existieren sowohl die Musikindustrie als auch das Problem noch. Anstatt Kassettenaufnahmen ist es jetzt eben nur das Internet. Eine Anlaufstelle für Musik im Netz ist auch YouTube. Zusammen mit der Gema achtet der Konzern zwar darauf, dass die hochgeladenen Videos keine Urheberrechte verletzen, bei der Masse an Videomaterial ist eine lückenlose Erfassung aber nur schwer zu bewerkstelligen. Jede Sekunde werden 60 Minuten Videomaterial auf der Plattform des Google-Tochterunternehmens hochgeladen. Außerdem ist der Mensch kreativer als jede Prüf-Software und so finden immer noch zahllose aktuelle Hits den Weg ins Video-Netzwerk. Und von dort ist es nur ein kleiner Schritt bis in die heimische Musiksammlung.

Legale Privatkopie?

Screenshot des YouTube-Videos zum N-Joy-Hit Fußballland. © YouTube
Den EM-Song von N-JOY bekommt ihr auf jeden Fall ganz legal als MP3.
Deswegen geht YouTube jetzt auch gegen diese MP3-Konvertierung vor. Im Visier: Youtube-MP3.org. Die Google-Tochter hat die Betreiber der Website aufgefordert, den Dienst innerhalb von sieben Tagen einzustellen. Für den privaten Nutzer ergeben sich daraus zunächst keine Konsequenzen. Die rechtliche Lage ist allerdings kompliziert – immerhin haben die Nutzer das Recht auf eine Privatkopie. Ob das jedoch im Fall von YouTube greift, ist umstritten. In den Nutzungsbedingungen untersagt das  Google-Tochterunternehmen die Umwandlung der Videos in ein speicherbares Format. Problematisch ist aber auch, dass das Recht auf Privatkopie nur dann greift, wenn das Original legal auf YouTube gelandet ist. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt auf seiner Internetseite:

In der Regel kann der Nutzer die Rechtmäßigkeit des Videos nicht nachprüfen. Er muss daher davon ausgehen, dass das Youtube Video nicht offensichtlich rechtswidrig ist.

Die Nutzung von Drittanbietern zur Umwandlung eines Videos in das MP3-Format ist ebenfalls ein möglicher Stolperstein bei der Rechtfertigung als Privatkopie. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Solmecke die Nutzung einer Download-Software. Auf diese Weise angefertigte Kopien seien auf jeden Fall legal, so der Rechtsexperte.

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