
MP3-Petition knackt die Million
Der Streit eines Studenten aus Niedersachsen gegen YouTube geht in die nächste Runde. Der 21-jährige Informatik-Student Philip Matesanz betreibt die Website Youtube-MP3.org, mit deren Hilfe Internetnutzer Video- in Audiodateien umwandeln können. Er sah sich im Juli mit einer Beschwerde der Google Tochter YouTube konfrontiert, die angekündigt hatte, rechtlich gegen solche Formen von MP3-Konvertierung vorzugehen. Um einer möglichen Klage entgegenzuwirken veröffentlichte Matesanz eine Petition, die nun die Marke von über 1 Millionen Unterschriften geknackt hat. Nach Informationen von NDR.de versuchte der Niedersachse mehrfach mit Google ins Gespräch zu kommen, jedoch ohne Erfolg. Durch die öffentlichkeitswirksame Petition hofft er, dies ändern zu können.
Der Hintergrund: Durch Konvertierungsdienste wie Youtube-MP3.org müssen Nutzer nicht mehr das Video aufrufen, sondern haben den Song als Privatkopie direkt auf ihrem Rechner gespeichert. YouTube sieht diese Handlung als rechtswidrig an und hatte Matesanz aufgefordert den Dienst innerhalb von sieben Tagen einzustellen.
Ewiger Kampf
Der Streit ist nicht neu - er existiert seit bald vierzig Jahren. Früher hat man Lieder aus dem Radio auf Band aufgenommen. Die Kassette begann ihren Siegeszug in den 1970er-Jahren und löste bei der Musikindustrie erste Existenzängste aus, die darauf Kampagnen wie "Home Taping is Killing Music" (übersetzt etwa "Das Aufnehmen mit Kassetten tötet Musik") ins Leben rief. Auch nach vier Jahrzehnten besteht das Problem also noch. Anstatt Kassettenaufnahmen ist es jetzt eben das Internet - hierüber verbreiten sich Inhalte noch wesentlich schneller und weiter als früher. Eine Anlaufstelle für Musik im Netz ist auch YouTube. Zusammen mit der Gema achtet der Konzern zwar darauf, dass die hochgeladenen Videos keine Urheberrechte verletzen, bei der Masse an Videomaterial ist eine lückenlose Erfassung aber nur schwer zu bewerkstelligen. Jede Sekunde werden 60 Minuten Videomaterial auf die Plattform des Google-Tochterunternehmens hochgeladen. Außerdem ist der Mensch kreativer als jede Prüf-Software und so finden immer noch zahllose aktuelle Hits den Weg ins Video-Netzwerk. Und von dort ist es nur ein kleiner Schritt bis in die heimische Musiksammlung.
Legale Privatkopie?
Die rechtliche Lage dazu ist kompliziert – immerhin haben die Nutzer das Recht auf eine Privatkopie. Ob das jedoch im Fall von YouTube greift, ist umstritten. In den Nutzungsbedingungen untersagt das Google-Tochterunternehmen die Umwandlung der Videos in ein speicherbares Format. Problematisch ist aber auch, dass das Recht auf Privatkopie nur dann greift, wenn das Original legal auf YouTube gelandet ist. Rechtsanwalt Christian Solmecke erklärt auf seinerInternetseite:In der Regel kann der Nutzer die Rechtmäßigkeit des Videos nicht nachprüfen. Er muss daher davon ausgehen, dass das Youtube Video nicht offensichtlich rechtswidrig ist.
Die Nutzung von Drittanbietern zur Umwandlung eines Videos in das MP3-Format ist ebenfalls ein möglicher Stolperstein bei der Rechtfertigung als Privatkopie. Um auf Nummer sicher zu gehen, empfiehlt Solmecke die Nutzung einer Download-Software. Auf diese Weise angefertigte Kopien seien auf jeden Fall legal, so der Rechtsexperte.
Stand: 22.06.2012 15:07 Uhr
N-JOY