Stand: 22.04.2022 15:08 Uhr | AutorIn: Dhala Rosado

Sexuelle Belästigung: Was kann ich tun?

Belästigung, Bedrohungen, Angst vor sexuellen Übergriffen: Für viele Frauen gehört das zum Alltag. Eine Realität, die ihr nicht akzeptieren müsst und solltet. Oft fällt es Frauen selbst schwer, eine klare Grenze zu psychischer und physischer Gewalt zu ziehen.
Diese Tipps sollen euch in Grauzonen und bei eindeutigen Grenzübertritten helfen:
Wie kann ich mich wehren? Wie kann ich helfen? Wer hilft mir?

  • Von einer Party fährt sie nicht alleine nach Hause.
  • Im Club tanzt sie mit dem Rücken zur Wand.
  • Begegnet sie nachts einer größeren Männergruppe, geht sie schneller und senkt den Blick.
  • Sie hatte schon *zufällig* eine Hand an Po und Brüsten.
  • Aufgebrezelt durch die Stadt zu laufen, ist nichts für sie. Weil es kein schönes Gefühl ist, wenn Autos langsamer fahren und Fensterscheiben runtergekurbelt werden.
  • Nein, für sie ist es kein Kompliment, wenn Wildfremde sie zum *Ficken, Bumsen, Blasen* auffordern.

SIE - das ist nicht eine bestimmte Frau. Das sind sehr viele Frauen. Diese Situationen sind nur ein kleiner Teil des weiblichen Alltags. Aber schon die zeigen, wie dominant Männlichkeit und wie normal sexuelle Belästigung ist. Eigentlich sollte klar sein: Nein heißt nein. Aber der Missbrauchs-Skandal in Hollywood oder die Hunderttausenden Frauen weltweit, die zum Beispiel unter #MeToo in sozialen Medien von sexuellen Übergriffen berichten, zeigen: Sexuelle Belästigung und Gewalt sind allgegenwärtig - auf der Straße, im Club, bei der Arbeit, in Schulen und Unis, Familien und Partnerschaften.

Tipps, die euch in Grauzonen, aber auch im Ernstfall helfen

Das Hauptproblem: Viele Opfer schämen sich, schweigen und wissen nicht, wie sie sich wehren können. Eine blöde Anmache, anzügliche Mails, die Hand auf dem Po oder ein aufgedrängter Kuss - es fällt schwer, die persönliche Grenze zur psychischen und physischen Gewalt zu ziehen. Natürlich muss jede Frau (und auch jeder Mann) für sich selbst entscheiden, was für sie (ihn) noch akzeptabel ist und wann sie (er) sich belästigt fühlt. Das hängt auch oft mit dem Gegenüber oder der Situation zusammen.

Schämt euch nicht!

Körperlich oder verbal belästigt zu werden, beschämt viele Frauen. Sie fühlen sich bloßgestellt, nackt, gedemütigt. Haben Angst, sich vielleicht nicht eindeutig genug gewehrt zu haben. Scham ist eigentlich ein gesunder Schutzreflex. Sobald ihr euch schämt, zeigt das, dass eine Grenze zwischen euch und anderen überschritten wurde. Sexuelle Belästigung oder Missbrauch verletzen diese Grenze ganz eindeutig. Die Psychologin Stefanie Kieback erklärt: Was ihr als sexuellen Grenzübertritt betrachtet, könnt nur ihr selbst entscheiden. Manchen Frauen schmeichelt es, wenn Männer ihnen hinterherpfeifen - für andere ist es belästigend oder sogar bedrohlich. Deshalb ist es sehr wichtig, den persönlichen Grenzen und dem individuellen Schamgefühl zu vertrauen. Scham ist der Grund, warum viele Frauen sich nicht wehren und Übergriffe verschweigen.

Wichtig ist dann die Reaktion darauf. Nicht nur rot zu werden, sich zurückzuziehen oder in die Opferhaltung zu gehen, sondern dann zu merken: Aha, da ist die Scham - das ist mein Signal und was kann ich jetzt tun? Stefanie Kieback, Psychologin

Also: Traut eurer Intuition! Wenn sich etwas für euch nicht richtig anfühlt, dann ist es das auch nicht.

 

Sucht die Schuld nicht bei euch selbst!

"Wenn ich einen längeren Rock angehabt hätte ..." "Wenn ich nicht mit aufs Zimmer gegangen wäre ..." "Wenn ich den Drink nicht angenommen hätte ..." Oft führt diese Scham sogar dazu, dass Opfer von sexueller Gewalt sich verantwortlich fühlen für das, was ihnen passiert ist. Fakt ist: Ihr seid niemals schuld daran, wenn ein anderer Mensch euch Gewalt antut. Und die Schwelle zur Gewalt ist nicht erst erreicht, wenn ihr körperlich missbraucht wurdet. Aber es gibt psychologische Erklärungen dafür, warum Opfer sich oft zum Sündenbock machen:

  • Misstrauen: Vor allem bei 'kleineren Grenzüberschreitungen' sind Frauen meist verwirrt und trauen ihrer eigenen Wahrnehmung nicht. Sie wollen die Situation nicht überbewerten. Viele Opfer kennen ihre mutmaßlichen Täter und es wirkt leichter, das Erlebte zu beschönigen, als Konsequenzen daraus zu ziehen.
  • Gesellschaftliches Problem: Laut Kieback steckt die Aufforderung "Jetzt stell dich doch nicht so an. Das war bestimmt nicht so gemeint", tief in den Köpfen aller Frauen. Es fehlt teils bis heute das Bewusstsein für einen respektvollen Umgang miteinander. Und das meint nicht nur Männer, die ihre Finger nicht im Griff haben, sondern auch bedenkenlos geäußerte Anzüglichkeiten.
  • Flucht: Ohnmächtig oder hilflos zu sein, ist für jeden Menschen fast unerträglich. Niemand ist gerne einer Situation ausgeliefert, in der er sich gedemütigt fühlt. Vor diesem Gefühl flieht euer Gehirn, indem es sich vorstellt, ihr hättet die Situation selber herbeigeführt oder verhindern können.

 

Sexualstrafrecht: Diese rechtlichen Möglichkeiten habt ihr!

Viele Situationen sexueller Belästigung im Alltag spielen sich in einem Graubereich ab, der stark mit den individuellen Grenzen verbunden ist und in dem ihr deshalb auch individuell Handlungsentscheidungen treffen müsst. Das heißt aber nicht, dass ihr für jede Situation eine eigene Lösung finden müsst. Es gibt eine rechtliche Grundlage und ihr habt immer die Möglichkeit, den Täter anzuzeigen.
Das Antidiskriminierungsgesetz verbietet ausdrücklich jede Form der sexuellen Belästigung und sexuelles Verhalten, dass eure Würde verletzt.
Auf dieser Basis wurde das Sexualstrafrecht entwickelt. Seit 2016 ist darin auch der Grundsatz "Nein heißt Nein" verankert. Vorher war ein sexueller Übergriff nur strafbar, wenn er mit Gewalt oder Nötigung des Opfers verbunden war. Heute sind auch solche sexuellen Handlungen strafbar, die gegen den erkennbaren Willen des Opfers vorgenommen wurden. Das bedeutet: Ihr müsst euch nicht mehr grundsätzlich im Moment des Übergriffs deutlich gewehrt haben. Auch nicht, wenn der Vorfall überraschend war. Weinen, Nein-Sagen, abwehrende Hände: Wenn klar ist, dass ihr diese sexuelle Handlung nicht wolltet, reicht das einem Gericht oft schon. Damit ist jetzt auch sexuelle Belästigung strafbar. Auch, wenn es immer noch schwierig ist, solche Taten zu beweisen, sagt Strafverteidiger Jesko Baumhöfener:

Man weiß jetzt, dass Taten, die früher nicht strafbar waren, es heute sind. Damit hat der Gesetzgeber für Frauen, die von einer solchen Tat betroffen sind, eine Stärkung geschaffen. Jesko Baumhöfener, Strafverteidiger

  • Sexuelle Belästigung §184i Abs. 1 Strafgesetzbuch: beinhaltet den "Nein-heißt-Nein"-Grundsatz. Der Paragraf sagt: Wenn ihr sexuell berührt und dadurch belästigt werdet, dann ist das strafbar. Das können aufgedrängte Küsse, Umarmungen, Po- und Brust-Grabschen sein. Dafür kann ein Täter eine Geldstrafe oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bekommen. Verbale (sexuelle) Belästigung gehört nicht dazu.

  • Sexueller Übergriff §177 Abs. 1 Strafgesetzbuch: schützt die sexuelle Selbstbestimmung einer Person als Teil der Menschenwürde. Dieser Paragraf sagt: Wenn ihr mit Gewalt gezwungen wurdet, erhebliche sexuelle Handlungen zu erdulden oder selber zu solchen genötigt wurdet, dann ist das strafbar. Erheblich bedeutet: Es müssen mindestens eure Genitalien berührt werden. Dafür kann der Täter eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bekommen.

 

Sexuelle Belästigung in der Öffentlichkeit: So wehrt ihr euch!

Wenn ihr euch bewusst macht, wo eure persönlichen und die rechtlichen Grenzen für sexuelle Belästigung im Alltag liegen, habt ihr den wichtigsten Schritt schon gemacht. Leider schützt euch das immer noch nicht vor Übergriffen und ihr müsst weiterhin für jede Situation eine eigene Entscheidung treffen. Grundsätzlich gilt: Wehrt euch! Auf der Straße, in der Bahn, im Club - überall in der Öffentlichkeit bedeutet das:

  • Macht klar, dass eure Grenze überschritten ist - verbal und nonverbal! Das heißt: Bleibt ruhig und versucht, möglichst selbstbewusst aufzutreten. Fordert euren Belästiger auf, euch in Ruhe zu lassen und das ganz direkt - ohne "bitte" oder Höflichkeiten. "Nein, ich will das nicht!", "Lassen Sie mich in Ruhe!": Dann geht weg, verlasst den Ort des Geschehens.
  • Konfrontation vermeiden! Beschimpft euren Belästiger nicht, greift ihn nicht an. Im schlimmsten Fall reizt ihr ihn damit und bringt euch in noch größere Gefahr.
  • Stellt Öffentlichkeit her! Werdet laut, wenn es sein muss. Ruft "Hilfe", holt andere Menschen hinzu - Mitfahrer, Passanten, Türsteher ... Ihr müsst diese Situationen nicht alleine bewältigen. Außerdem sind Zeugen sehr wichtig für eure Glaubwürdigkeit, falls ihr einen Vorfall zur Anzeige bringt.
  • Merkt euch jedes Detail! Guckt genau, wie euer Belästiger aussieht, was er tut, ob er jemanden dabei hat. Jede Information kann bei den Ermittlungen helfen.
  • Holt Hilfe! Wenn alles andere nicht funktioniert oder es zu spät ist und ihr belästigt wurdet: Meldet euch bei der Polizei, Beratungsstellen oder Notfalltelefonen. Alle wichtigen Kontakte findet ihr unten.

 

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: So wehrt ihr euch!

Mehr als die Hälfte aller Deutschen wurde schon am Arbeitsplatz belästigt oder hat es bei anderen mitbekommen. Das hat eine Umfrage der Antidiskriminierungsstelle des Bundes ergeben. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet auch jede Form der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz. Das trifft bei allen sexuellen Handlungen zu, die eure Würde verletzen, euch beschämen, beleidigen oder erniedrigen. Bedeutet:

  • Verbal: anzügliche Bemerkungen, obszöne Witze, sexuelle Anspielungen und auch die Aufforderung zu sexuellen Handlungen ("Setz dich auf meinen Schoß!")
  • Non-verbal: Starren, pfeifen, Mails oder Postings in sozialen Netzwerken, entblößen
  • Physisch: (scheinbar zufällige) Berührungen von Brust oder Po oder unerwünschte Nackenmassagen, aber auch bedrängende körperliche Nähe, die ein Kollege zu euch sucht

Euer Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, euch vor solchen sexuellen Übergriffen zu schützen. Also gilt selbstverständlich auch hier: Wehrt euch!

  • Macht klar, dass ihr euch belästigt fühlt! Mündlich oder schriftlich - beides ist in Ordnung. Dabei könnt ihr auch sofort Konsequenzen ankündigen.
  • Holt euch Hilfe! Der Kollege hört nicht auf? Dann meldet es beim Personal- und Betriebsrat, Gleichstellungsbeauftragen, der Personalabteilung oder direkt beim Chef.
  • Wenn der Chef NICHT reagiert: In diesem Fall dürft ihr zu Hause bleiben, aber trotzdem euer volles Gehalt verlangen. Euren Arbeitgeber solltet ihr über eure Leistungsverweigerung schriftlich und mit Nennung der Gründe informieren. Aber Achtung! In diesem Fall solltet ihr euch vorher juristisch beraten lassen, sonst kann euch im Worst Case eine Kündigung drohen.

 

Sexuelle Belästigung in der Uni: So wehrt ihr euch!

Die Uni ist nach wie vor eine Männerdomäne mit Dozenten und Professoren in Machtpositionen, die immer wieder ausgenutzt werden. Mehr als die Hälfte aller Studentinnen wurde schon sexuell belästigt. Auch hier gilt der Grundsatz: Wehrt euch! Jede Uni hat Frauenbeauftragte und studentische Vertretungen, an die ihr euch wenden könnt und solltet. Einige Unis wie die Uni Lübeck haben bereits spezielle Richtlinien mit aufgelisteten Ansprechpartnern aufgestellt. Wie am Arbeitsplatz habt ihr auch hier das Recht, Beschwerde einzureichen und unzulässiges Verhalten zu melden.

 

Kostenlose Hilfe- und Beratungsstellen

Eine kleine Auswahl.

Holt euch Hilfe!

  • 24 Stunden-Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" für alle Fälle sexueller Übergriffe: 08000 116016

  • Telefonseelsorge evangelisch/katholisch: 0800 1110111

  • Telefonseelsorge muslimisch: 030 443509821





  • Hilfetelefon sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530

 

 

 

Dieses Thema im Programm:

N-JOY | Die N-JOY Morningshow | 17.10.2017 | 07:50 Uhr

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