Bundestagswahl: So geht's
Was ist die Erststimme, was die Zweitstimme? Und wie ist der Wahlzettel aufgebaut? Wir erklären es euch, damit ihr am Wahlsonntag gut vorbereitet ins Wahllokal geht.
Unterschiedliche Spalten und viele Zeilen mit Namen und Parteien: Der Stimmzettel zur Bundestagswahl mag auf den ersten Blick kompliziert aussehen. Das Prinzip ist allerdings ziemlich simpel, wenn man es einmal durchschaut hat: Bei der Bundestagswahl können wir zwei Kreuze machen - auf der linken Seite könnt ihr eure Erststimme vergeben, auf der rechten Seite eure Zweitstimme.
Erststimme: Ein Kreuz für jemanden aus eurem Wahlkreis
Bestimmt habt ihr in eurer Nachbarschaft auch schon Plakate mit ganz unterschiedlichen Gesichtern und Wahlversprechen für euren Wahlkreis gesehen. Die je nach Wohnort unterschiedlichen Kandidatinnen und Kandidaten werben mit diesen Wahlplakaten um eure Erststimme. Denn: Mit der Erststimme wählen wir eine Kandidatin oder einen Kandidaten, die oder der unseren Wahlkreis im Bundestag vertritt.
Jede Partei darf dabei eine Person aufstellen, aber auch unabhängige Kandidaturen sind möglich. Wer in eurem Wahlkreis am meisten Erststimmen bekommt, zieht per Direktmandat in den Bundestag ein. Indem aus jedem der 299 Bundestagswahlkreise jemand in den Deutschen Bundestag einzieht, soll sichergestellt werden, dass jede Region dort vertreten ist.
Wer in eurem Wahlkreis zur Wahl steht, könnt ihr übrigens im NDR Kandidat:innen-Check sehen - und die politischen Ideen der Kandidierenden auch gleich in Videos kennenlernen.
Zweitstimme: Ein Kreuz für eine Partei und ihre Landesliste
Mit der Zweitstimme läuft es etwas anders. Mit dieser Stimme entscheiden wir über die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag - also wie viele Sitze im Bundestag den einzelnen Parteien zustehen. Das ist das, was wir auch bei den Hochrechnungen am Wahltag sehen.
Bei der Zweitstimme entscheidet ihr euch nicht für eine konkrete Person, sondern für eine Partei und ihre Landesliste. Das heißt: Ihr wählt eine Partei, die vorab festgelegt hat, wen sie nach Berlin schicken möchte. Je mehr Prozent der Stimmen sie bekommen, desto mehr Personen dürfen die Parteien am Ende in den Bundestag schicken. Je weiter oben die Kandidierenden stehen, desto eher kommen sie dran.
Schafft eine Partei es mit den Zweitstimmen nicht über die Fünf-Prozent-Hürde, darf sie niemanden von der Landesliste in den Bundestag entsenden. Die Stimmen verfallen dann.
Ihr wisst noch nicht, wem ihr eure Zweitstimme geben wollt? Dann hört doch mal in unseren Podcast rein: "Parteihopping - Was steckt in den Wahlprogrammen zur #BTW?"
Stimmzettel zur Bundestagswahl: Achtung, ungültig!
Wichtig ist: Euer Stimmzettel ist wirklich nur dazu da, die beiden Kreuze zu machen. Macht ihr in einer der Spalten - Erst- oder Zweitstimme - mehr als ein Kreuz, ist eure Stimme ungültig. Auch solltet ihr nicht auf dem Stimmzettel rumschreiben oder rummalen. Mehr Informationen dazu findet ihr hier.
Wahllokal oder Briefwahl - das ist hier die Frage
Die Wahllokale sind am 26. September von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Anders als bei vielen anderen Veranstaltungen gilt in ihnen übrigens nicht die 3G-Regelung. Impf-, Genesenen- oder Testnachweise sind nicht notwendig - stattdessen wird in den Wahllokalen auf die Maskenpflicht und Abstandsregelungen gesetzt. Ein weiterer Tipp: Bringt am besten euren eigenen Kugelschreiber mit.
Wenn ihr den Stimmzettel lieber ganz in Ruhe zu Hause studieren und eure Kreuze setzen mögt, könnt ihr auch vorab per Brief wählen. Dazu müsst ihr bei eurer Gemeinde die Briefwahl beantragen. Das geht persönlich oder schriftlich - zum Beispiel per Brief, E-Mail oder je nach Gemeinde auch über eine Internetseite.
Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens jedoch bis zum 24. September um 18 Uhr - dann müsst ihr die Unterlagen noch schnell abholen. Der Wahlbrief muss spätestens bis 26. September 2021 um 18 Uhr bei der auf dem Umschlag angegebenen Adresse vorliegen. Verschickt ihr ihn per Post, solltet ihr ihn also einige Tage vor der Wahl versenden.