Stand: 17.11.2023 13:43 Uhr | AutorIn: Nele Wehmöller

Autofahren bei Nebel: Welches Licht ihr wann einschalten solltet

Im Herbst und Winter begegnet uns beim Autofahren wieder öfter Nebel. Aber wie war das noch gleich mit den Nebelscheinwerfern und der Nebelschlussleuchte? Ein Experte erklärt, was ihr beachten solltet.

Nach der Zeitumstellung sind wir wieder vermehrt in der Dunkelheit unterwegs. Wenn wir morgens zur Arbeit fahren oder abends auf dem Heimweg sind, kann es zudem auch mal nebelig werden - und da kommen die Nebelscheinwerfer und die Nebelschlussleuchte ins Spiel.

Da wir sie vergleichsweise selten benutzen, mag es für manche schwierig sein, den Durchblick zu behalten. Christian Hieff, Sprecher des Automobilclubs (ADAC) in Hamburg, hilft uns auf die Sprünge: Im N-JOY Interview erklärt er, wann wir welche Lichter an unserem Fahrzeug anschalten dürfen.

Wann sollten die Nebelscheinwerfer eingeschaltet werden?

Die Nebelscheinwerfer befinden sich vorne und streuen das Licht flach über die Straße, um diese besser auszuleuchten. Sie dürfen jedoch nur in bestimmten Situationen aktiviert werden, erklärt Christian Hieff vom ADAC:

Nebelscheinwerfer dürfen immer dann zusätzlich zum Abblendlicht eingeschaltet werden, wenn Nebel, Schneefall oder Regen eure Sicht erheblich behindern. Sobald sich die Sichtverhältnisse bessern, muss man die Nebelscheinwerfer wieder ausschalten.

Wann darf man die Nebelschlussleuchte einschalten?

Die Nebelschlussleuchte befindet sich - wie ihr Name schon sagt - hinten an eurem Fahrzeug und soll andere Verkehrsteilnehmer bei schlechten Sichtverhältnissen warnen. Die Nebelschlussleuchte dürft ihr nur einschalten, wenn die Sichtweite bei unter 50 Metern liegt, betont Hieff.

Diese Distanz kann man gut an den Leitpfosten am Straßenrand ablesen – auf Landstraßen und Autobahnen sind sie exakt in diesem Abstand aufgestellt. Christian Hieff, ADAC Hamburg

Bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte gelte dann ein Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde. Eine Verpflichtung, die Nebelschlussleuchte einzuschalten, bestehe nicht - trotzdem könnt ihr damit für mehr Sicherheit auf der Straße sorgen. Da die Sicht innerorts genauso schlecht sein kann wie außerorts, dürft ihr eure Nebelschlussleuchte laut ADAC hier ebenfalls einschalten.

Übrigens: Wer eine Nebelschlussleuchte falsch verwendet, muss Hieff zufolge mit einem Verwarnungsgeld von 20 Euro rechnen. Werden dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet oder kommt es sogar zu einem Unfall, liegt das Verwarnungsgeld bei 25 beziehungsweise 35 Euro.

Achtung bei Fahrzeugen mit Lichtautomatik!

Fahrzeuge mit einer Lichtautomatik sind praktisch, haben laut Hieloff aber gerade bei diesigem oder nebeligem Wetter auch ihre Tücken:

Die Lichtautomatik reagiert auf Dunkelheit oder Regen. Viele Systeme können jedoch Nebel nicht erkennen. Daher darf man sich nicht auf die Lichtautomatik verlassen, sondern muss gegebenenfalls das Licht manuell einschalten.

Nicht nur bei Nebel, sondern auch sonst rät der ADAC dazu, sich nicht gedankenlos auf die Lichtautomatik zu verlassen, sondern die Lichteinstellungen bei bestimmten Wetterverhältnissen regelmäßig zu kontrollieren. Dazu ist es auch wichtig, Tagfahrlicht, Abblendlicht und Fernlicht zu kennen.

Diese Regeln gelten für Abblendlicht, Tagfahrlicht und Fernlicht

Tagfahrlicht:

  • Das Tagfahrlicht macht entgegenkommende Fahrzeuge tagsüber besser sichtbar.
  • Achtung: Euer Fahrzeug ist dann nur vorne beleuchtet, die Schlusslichter leuchten beim Tagfahrlicht nicht mit.
  • Bei einsetzender Dämmerung oder schlechten Sichtverhältnissen wie Nebel am Tag solltet ihr daher vom Tagfahrlicht zum Abblendlicht wechseln.

Abblendlicht:

Im Gegensatz zum Tagfahrlicht dient das Abblendlicht laut ADAC nicht nur der eigenen Sichtbarkeit, sondern vor allem dazu, dass ihr bei schlechten Lichtverhältnissen, Dämmerung und in der Dunkelheit selbst besser sehen könnt.

Eine erhebliche Sichtbehinderung und damit die Verpflichtung, das Abblendlicht einzuschalten, besteht laut Rechtsprechung immer dann, ...

  • ... wenn auf Autobahnen die Sicht weniger als 150 Meter beträgt,
  • ... wenn auf anderen Straßen außerorts eine Sichtweite von 100 bis 120 Metern unterschritten wird
  • ... wenn innerorts eine Sichtweite von unter 60 bis 70 Metern vorliegt.

In der Regel leuchtet das Abblendlicht asymmetrisch. Das heißt, bei Rechtsverkehr wird die rechte Seite stärker ausgeleuchtet als die linke. Der Gegenverkehr wird dadurch bei korrekt eingestellten Scheinwerfern nicht geblendet, der rechte Fahrbahnrand, Zeichen und Hindernisse werden aber gut erkannt.

Ihr erkennt das Symbol des Abblendlichts an einem Scheinwerfer-Piktogram, von dem links mehrere nach unten geneigte Striche wegführen. Diese sollen dem ADAC zufolge für den auf den Fahrweg gerichteten Lichtschein des Scheinwerfers stehen.

Fernlicht:

  • Eine blaue Kontrollleuchte mit nach links gerade abgehenden Strichen zeigt euch, dass das Fernlicht eingeschaltet ist.
  • Schaltet das Fernlicht bei entgegenkommendem oder vorausfahrendem Verkehr aus, um andere nicht zu blenden.
  • In Ortschaften ist die Nutzung des Fernlichts untersagt.
  • Bei nebeligem Wetter solltet ihr laut ADAC übrigens lieber auf das Fernlicht verzichten. Es verschlechtere die Sicht nur zusätzlich.

Da gerade im Herbst und Winter öfter Nebel auftritt, rät Hieff dazu, die Schweinwerfer und Leuchten öfter zu kontrollieren und immer wieder zu säubern. Auch von innen solltet ihr die Frontscheibe dem Experten zufolge hin und wieder reinigen. So habt ihr immer eine gute Sicht und die Schweinwerfer des entgegenkommenden Verkehrs können euch nicht so schnell blenden.

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